Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

  • Die allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen (im folgenden kurz „AGB“) der Firma 4MOVIES Videoproduktion (JCAE Agentur GmbH) – im folgendem kurz „4MOVIES“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte und sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages. Mit der Vergabe eines Auftrages an 4MOVIES erklärt sich der Auftraggeber mit der zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäftes gültigen Fassung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Geschäft kommt rechtlich zustande durch die firmenmäßige Unterfertigung des Anbotes oder des Vertrages durch den Auftraggeber.
  • Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wenn der Auftraggeber ebenfalls eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen hat, dann verzichtet er für den geschäftlichen Kontakt mit 4MOVIES darauf, seine allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden und hält sich vielmehr an die von 4MOVIES.
  • Die Herstellung des Filmwerkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches zu den im Vertrag bzw. dem akzeptierten Anbot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die von 4MOVIES oder in deren Auftrag erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in deren geistigen Eigentum, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von 4MOVIES. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.
  • Im Vertrag bzw. im akzeptierten Anbot ist bereits zu vermerken, für welche Verbreitungsgebiete, Medien und Zeiträume das Filmwerk herzustellen ist.

 

ANGEBOTE und KOSTEN

  • Alle Anbote von 4MOVIES sind unverbindlich und freibleibend. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart sind alle Anbote 20 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
  • Sämtliche von 4MOVIES genannten Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Versandkosten, Fahrtkosten und sämtliche Spesen und Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit der Vertrag bzw. das akzeptierte Angebot keine anders lautende Vereinbarung beinhaltet.
  • Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten, einschließlich einer vorführfähigen Erstkopie, enthalten. Die Herstellungskosten sind anhand eines konkreten Produktionsplanes oder Drehplanes technisch, zeitlich, personell und örtlich kalkuliert.
  • Wenn sich diese Herstellungskosten aus Gründen erhöhen die nicht aus der Sphäre des Produzenten stammen, wozu auch höhere Gewalt (z. B. Wetter) gehört, erhöht sich der Preis um die angemessene Abgeltung des tatsächlichen Mehraufwandes.
  • Bei längerfristigen Leistungen ist 4MOVIES berechtigt, die Preise für Personalleistungen angemessen anzupassen. Zusatzaufwendungen, die während der Produktion unvorhergesehen (etwa aufgrund höherer Gewalt, mangelhafter Kooperation des Auftraggebers oder aufgrund des fachlichen Ermessens von 4MOVIES) anfallen, aber nicht im Vertrag bzw. im akzeptierten Anbot enthalten sind, werden ebenso gesondert verrechnet. Fällt ein solcher Mehraufwand an, verpflichtet sich 4MOVIES den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftraggeber hat daraufhin 36 Stunden Zeit, schriftlich Einspruch zu erheben, ansonsten gilt der Mehraufwand als akzeptiert. Wird der Mehraufwand vom Auftraggeber nicht akzeptiert, garantiert 4MOVIES nicht mehr für die qualitative oder terminliche Erbringung der ursprünglich vereinbarten Leistung/en.
  • Über die Herstellung eines Treatments oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt. Wird ein Drehbuch vom Auftraggeber bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist die volle Rechtsübertragung an 4MOVIES vorzunehmen.
  • Der Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuell von ihm veranlasste fachliche Betreuung.

 

MITWIRKUNGSPFLICHT

  • Bei jedem Auftrag an 4MOVIES ist der Auftraggeber für ausreichende Ressourcen und guten Informationsfluss sowie (wenn nicht schriftlich anders vereinbart) eine störungsfreie und informierte Produktionsumgebung verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 4MOVIES rechtzeitig sämtliche die Produktion betreffende Informationen schriftlich zukommen zu lassen. Dies beinhaltet beispielsweise Kontaktpersonen am Drehort und sämtliche eventuell nötige Genehmigungen.
  • Der Auftraggeber hat notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Produktionen zeitgerecht und, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, in digitaler Form und für ein Videoprodukt angemessenen Qualität 4MOVIES zur Verfügung zu stellen.
  • Das weitere Ausmaß der Mitwirkungspflicht bzw. die vor und während der Produktion anfallenden Aufgaben des Auftraggebers sind im Vertrag bzw. akzeptierten Anbot angeführt.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Produktionsbeginn sämtliche von 4MOVIES zur positiven Erfüllung des Auftrages angeforderten Informationen zukommen zu lassen. Dies sind etwa die gewünschte Länge des Produktes, Ansprech- und Bevollmächtigte Personen und Liefertermine.
  • Soweit 4MOVIES dem Auftraggeber Entwürfe und/oder Rohfassungen zur Prüfung überlässt, gilt für diese Prüfung, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, eine Frist von 3 Werktagen.

 

HERSTELLUNG, LEISTUNG, ÄNDERUNG, ABNAHME, FREMDSPRACHIGE FASSUNGEN

  • Vor- bzw. Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterfertigung des Vertrages bzw. des akzeptierten Anbotes.
  • Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt 4MOVIES. 4MOVIES hat den Auftraggeber über Ort und vorgesehenen Ablauf der Filmaufnahmen zu unterrichten. 4MOVIES behält sich das Recht vor, zur Ausführung des erteilten Auftrages Dritte hinzuzuziehen.
  • Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Films Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Filmteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. 4MOVIES hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
  • Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat 4MOVIES unverzüglich nach Vorführung des Produktes die Abnahme schriftlich zu bestätigen. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der künstlerischen und technischen Qualität.
  • Der Auftraggeber hat nach Abnahme des Films das Recht Änderungswünsche binnen 3 Werktagen 4MOVIES schriftlich bekannt zu geben. Diese erstmaligen Änderungen, sofern es sich nicht um wesentliche, das ursprüngliche Konzept betreffende Änderungen handelt, die einem Neuauftrag gleichkommen, sind im Produktionspreis inbegriffen und werden daher nicht gesondert verrechnet. 4MOVIES ist allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen.
  • Die Länge des Filmwerkes wird vorab im Vertrag bzw. akzeptierten Anbot festgehalten. Die Laufzeit gilt als eingehalten, wenn das Produkt nicht mehr als 10 % von der vereinbarten Länge abweicht.
  • Falls vom Filmwerk fremdsprachige Fassungen durch Synchronisation oder Untertitelung hergestellt werden sollen, ist eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu treffen.

 

HAFTUNG

  • 4MOVIES verpflichtet sich ein gebrauchsfähiges Produkt herzustellen. 4MOVIES leistet ausdrücklich dafür Gewähr, dass die Produktion eine gebrauchsfähige Ton- und Bildqualität aufweist.
  • Die Werke werden von 4MOVIES auf Kompatibilität geprüft und sind auf handelsüblichen Wiedergabegeräten abspielbar. Dennoch kann es zu Inkompatibilitäten bei bestimmten Wiedergabegerät- und Medienkombination kommen. 4MOVIES übernimmt keine Haftung, dass die verwendeten Medien ausnahmslos auf allen Wiedergabegeräten fehlerfrei abspielbar sind.
  • Für eventuelle Schäden an Abspielgeräten, die durch die Verwendung von Medien des Auftragsnehmers entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
  • 4MOVIES übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Werbewirksamkeit oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges der Produktion.
  • Eine Haftung von 4MOVIES für Schäden wessen auch immer und welcher Art auch immer wird ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
  • Tritt bei der Herstellung des Filmes ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so hat 4MOVIES nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Entsprechendes gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Films, die weder von 4MOVIES noch vom Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen werden jedoch verrechnet.
  • Mängel sind bei sonstigem Rechtsverlust vom Auftraggeber ab Abnahme innerhalb 5 Tagen schriftlich zu rügen. Sachmängel, die von 4MOVIES anerkannt werden, sind von 4MOVIES zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Auftraggebers oder seines Fachberaters durchgeführt werden, kann 4MOVIES nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzlichen Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. 4MOVIES ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
  • Der Auftraggeber trägt das Risiko der von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten. Der Auftraggeber ist verantwortlich für sämtliche von ihm für die Produktion zur Mitarbeit organisierten Personen und ihre Handlungen.

 

VERTRAGSRÜCKTRITT

  • Wurde der Produktionsauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens 4MOVIES vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, werden alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Vorarbeiten und Zahlungen in Rechnung gestellt.
  • 4MOVIES ist, bei Fehlen der für die Verwirklichung des Projektes notwendigen Unterstützung des Auftraggebers oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • In jedem Fall werden bei einer Stornierung des Auftrages, bei dem kein Verschulden seitens 4MOVIES vorliegt, folgende Kosten an den Auftraggeber in Rechnung gestellt:
    • bis 2 Wochen vor Drehbeginn 50%,
    • bis 5 Werktage vorher 80 %, und
    • innerhalb 48 Stunden vor geplantem Drehbeginn sowie nach Drehbeginn 100% der im Vertrag bzw. im akzeptierten Anbot kalkulierten und vereinbarten Gesamtsumme.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Wenn nicht schriftlich anders vereinbart sind sämtliche Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug eines Skontos ist nicht zulässig. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von 4MOVIES als geleistet.
  • 4MOVIES behält sich vor, Vorauszahlungen bis zur Höhe von 90% der Auftragssumme zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist 4MOVIES von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen zurückzuhalten. Gegebenenfalls ist 4MOVIES bei Zahlungsverzug dieser Vorauszahlung/en, nach Setzung einer angemessen Nachfrist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in angemessener Höhe ab Fälligkeit berechnet.

 

URHEBERRECHTE, VERWERTUNGSRECHTE

  • Das Filmwerk wird aufgrund des vom Auftraggeber und von 4MOVIES akzeptierten Drehbuches hergestellt. 4MOVIES verfügt über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (ausgenommen wenn sie bei einer Verwertungsgesellschaft liegen), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von ihm verwaltet werden.
  • Im Produktionsvertrag ist zu vereinbaren, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk dem Auftraggeber nach voll-ständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Um-fang (räumlich, zeitlich) eingeräumt werden.
  • Sofern nicht vertraglich ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird, besitzt der Produzent sämtliche Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton. Für die Abgeltung eventuell abgetretener Nutzungsrechte an den Auftraggeber ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt ist der Anspruch auf Schadenersatz.
  • Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Produzenten vorgenommen werden.
  • Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterband und ebenso das Restmaterial bei 4MOVIES.
  • 4MOVIES verpflichtet sich, das Original – Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes fachgerecht gegen Kostenersatz zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre.
  • Der Auftraggeber garantiert 4MOVIES, dass er betreffend sämtlicher, an 4MOVIES übergebener Produktionsmittel, das volle Verfügungs- und Verwertungsrecht hat, und hält andernfalls 4MOVIES schad- und klaglos.
  • Mit der Ablieferung des Filmwerkes geht das Risiko für die Kopiermaterialien an den Auftraggeber über.

 

DATENSCHUTZ, MITTEILUNGEN

  • Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von 4MOVIES automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
  • Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an: Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
  • Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

 

EIGENTUMSVORBEHALT

  • Sämtliche gelieferten Waren und Rechte verbleiben bis zur vollständigen Zahlung durch den Kunden im Eigentum von 4MOVIES. 4MOVIES ist berechtigt, auch unter Aufrechterhaltung des Vertrages, die Eigentumsvorbehaltsgegenstände herauszuverlangen (Gebrauchsentziehungsabrede).
  • 4MOVIES kann bis zur vollständigen Bezahlung jegliche Aufführung und Verwertung des Film- oder Videowerkes untersagen.

 

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  • Der Titelvorspann und Nachspann ist als Teil des Drehbuches vom Auftraggeber zu genehmigen.
  • 4MOVIES ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. 4MOVIES hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen.
  • Falls mehrere Auftraggeber 4MOVIES den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person/en, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.
  • Sofern mehrere Koproduzenten Vertragspartner des Auftraggebers sind, gilt die Bestimmung des Punktes 11.3 sinngemäß.
  • Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  • Erfüllungsort ist der Hauptsitz von 4MOVIES.
  • Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Für sämtliche Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das für Graz sachlich zuständige Gericht vereinbart.

 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.